Klingberger Reihe Nr. 8 – Menschenrechte statt Extremismus

9,80 

Zusätzliche Informationen

Bestellnr

21079

Autor

Kriesel / Prem / Mueller (Hg.)

Ausführung

84 S., kart.

ISBN

978-3-943624-16-8

Erschienen

2014

Verlag

Angelika Lenz Verlag

Kategorie:

Inhalt:

Das Wort „Menschenrechte“ oder „Rights of Men“ oder „fundamental Rights“ wird in der Welt viel verwendet. So begründete unser Bundespräsident Gauck seine Absage der Teilnahme an den Eröffnungsfeierlichkeiten der olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi damit, dass in Russland die Menschenrechte nicht eingehalten werden. Für unser Thema „Menschenrechte statt Extremismus“ ist die UN-Menschenrechtserklärung vom 10.12.1948 zugrunde gelegt worden. Diese UN-Resolution ist nur unter dem Druck einiger französischer Intellektueller, wie z.B. Camus und Sartre , sowie der Amerikaner Garry Davis und Eleonor Roosevelt, auf die Tagesordnung der UNO-Vollversammlung gesetzt worden, die damals in Paris tagte. Ihre Motivation unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg war ihre Überzeugung, dass extremistische Systeme wie das Dritte Reich von 1933–1945 durch eine weltweite Einigung auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verhindert werden können. Der Vorläufer dieser Menschenrechtserklärung waren die 1789 verfassten Menschenrechte, die Bestandteil der französischen Verfassung sind (siehe Heftcover). An deren Entstehung war Thomas Paine maßgeblich beteiligt, der in seinen Schriften unitarische Auffassungen erkennen lässt. Ihm sind zwei Kapitel gewidmet. In diesem Zusammenhang wird aufgezeigt, dass die Menschenrechte erst 2002 mit der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag aus dem Status moralischer Appelle in den Status exekutierbaren Rechts erhoben wurden. Die Frage, ob die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, die die Basis der Zusammenarbeit innerhalb der UNO ist, auch eine Basis für eine Verständigung auf weltweite Werte sein und somit zur Eindämmung des Extremismus führen kann, wird in einem weiteren Kapitel behandelt. Darin wird auf die inneren Widersprüche in Systematik und Ordnung der Menschenrechtserklärung eingegangen. In den nachfolgenden beiden Kapiteln wird durch praktische Beispiele aufgezeigt, dass durch die fehlende innere Ordnung der Menschenrechte Schwierigkeiten auftreten können, die mit den Mitteln und im Sinne der bestehenden Menschenrechte nicht gelöst werden können. Auf jeden Fall muss entschieden festgestellt werden, dass die Menschenrechtserklärung – auch in der jetzigen Form – eine Basis einer allgemeinen Ethik sein kann. Inwiefern die Deutschen Unitarier in ihren Grundgedanken stärker Bezug nehmen sollten auf die Menschenrechtserklärung und Thomas Paine ist eine noch zu klärende Frage. In den abschließenden Gesprächen wird das Problem des Extremismus in unserer Gesellschaft behandelt. Zu dessen Lösung wird eine Verbreitung einer individualen Verantwortungsethik gesehen, die das Verstehensprinzip befolgt. Langfristig müssen die dafür notwendigen Grundhaltungen durch einen Erziehungsprozess in den Schulen angestrebt werden. In einem integrierenden Fach Ethik, das die Menschenrechte, die Toleranz und die Erziehung zur weltbürgerlichen Gesinnung in einer Weltrisikogesellschaft zum Mittelpunkt hat und verbindlich für alle Schüler/innen ist, wird ein konstruktiver Beitrag zur Lösung gesehen.

 

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